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Der Gemahl
Wenn heute jemand die "Frau Gemahlin" grüßen lässt, so hält er dies sicher für ungeheuer elegant und respektvoll, passend zu feierlichen Anlässen und Büttenpapier. Dabei war "das Gemahl" noch bei Luther einfach der jeweilige Ehepartner, egal ob männlich oder weiblich, und ohne besondere Ehrerbietung. Vor dem Traualtar wurde gefragt: "Willst du Soundso zum ehelichen Gemahl haben?", woran schon zu merken ist, dass es auch "uneheliche" geben muss. Und in der Tat, die Wörter "Gemahl" und "Vermählung" gehen auf den Ort der Verlobung zurück, an dem einst die Familien und Sippen einen rechtsförmlichen Vertrag abschlossen, der der Eheschließung voranging. Die Volksversammlung, bei der solche Verträge verkündet wurden, hießen "mahal" oder "mahel". Ein Gemahl war also zunächst nur "Verlobter" (und musste auch bezahlen, wenn er dieses Verlöbnis zurückzog!). Lassen wir vielleicht doch lieber die Frau oder den Mann grüßen. Klingt auch nicht so hochtrabend.
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